Wir müssen reden –
und zwar jetzt!
Über digitale Barrierefreiheit.
Digitale Barrierefreiheit – eine digitale Welt für alle. Freiheit für alle.
Barrieren für niemanden. Lassen Sie uns digitale Grenzen überwinden!

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) wird ab 28. Juni 2025 verpflichtend – sehen Sie dieses Datum als Chance.

Nutzen Sie  die Gelegenheit, optimieren Sie durch die barrierefreie Aufbereitung Ihres Web-Contents die Reichweite und Akzeptanz für Ihren digitalen Unternehmensauftritt – für Ihre Marke, Ihre Leistungen, Ihre Produkte, Ihre Informationen ...

Ein barrierefreier Auftritt ist anwenderfreundlicher und birgt so das Potenzial, einen deutlich größeren Nutzerkreis anzusprechen. Der für Kommunikation und Interaktion relevante Content – Texte, Bilder, digitale Dokumente und Anhänge – wird prinzipiell für wesentlich mehr Menschen zugänglich.

Sie suchen einen erfahrenen Partner, der Sie dabei unterstützt, Ihren wertvollen Web-Content zukünftig inklusiv aufzubereiten und verfügbar zu machen? – Gerne sind wir in diesem Prozess an Ihrer Seite!

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Digitale Barrierefreiheit – Ihr Potenzial

Barrieren abbauen. Reichweite aufbauen.

 

Digitale Barrierefreiheit wird oft als unangenehme Verpflichtung betrachtet. Doch die Investition zahlt sich aus. Im Wesentlichen bietet sie Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen oder kognitiven Einschränkungen einen verbesserten Zugang zu digitalen Inhalten und den damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten.

Die Vorteile von barrierefreien digitalen Inhalten kommen nicht nur Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen zugute, sondern allen Nutzergruppen.

Digitale Barrierefreiheit öffnet Türen für mehr Teilhabe, macht Webangebote benutzerfreundlicher und bringt sogar wirtschaftliche Vorteile mit sich. Indem Sie eine größere Zielgruppe ansprechen, kann Ihr Unternehmen profitieren!

Barrierefreier Content verbessert die User Experience. Ein positives Benutzererlebnis hat erhebliche Auswirkungen auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO), da Google & Co. dies als wichtigen Ranking-Faktor berücksichtigen. Zudem ist barrierefreier Content in der Regel besser strukturiert, was es Suchmaschinen erleichtert, Inhalte korrekt zu verstehen, zu kategorisieren und zu indexieren. Barrierefreier Content oft technisch optimiert und hervorragend für die Nutzung auf mobilen Geräten geeignet.

Sehen Sie die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSGV) als Chance – stärken Sie Ihren Auftritt, bereichern Sie Ihre Unternehmenskultur!

Steigert die Reichweite und Nutzerfreundlichkeit
Barrierefreie Inhalte verbessern die Nutzerfreundlichkeit und erleichtern es, Ihre Inhalte zu verstehen. Mit klaren Beschreibungen, Untertiteln und besserer Lesbarkeit wird Ihr Content für noch mehr Menschen zugänglich – das macht für alle einen Unterschied.
Verbessert die Suchmaschinen-Leistung (SEO)
Barrierefreie Inhalte sind für Suchmaschinen wie Google einfacher lesbar und "wertvoller". Dies führt zu einer besseren Platzierung in den Suchergebnissen.
Sorgt für eine positive Markenwahrnehmung
Inklusion und soziale Verantwortung sind heute ein wichtiger Bestandteil einer positiven Unternehmenskultur. Machen Sie Ihre Websites und Dokumente barrierefrei zugänglich. Potenzielle Kunden, die darauf angewiesen sind, honorieren dies und bleiben Ihrer Marke treu.
Erfüllt die gesetzlichen
Vorgaben ab 2025
Finden Sie schon jetzt heraus, ob Ihre digitale Kommunikation Barrierefreiheit benötigt und ob Sie verpflichtet sind, Ihre Inhalte nach den Vorgaben für 2025 bereit zu stellen.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Viele denken bei Barrierefreiheit an Rollstuhlrampen neben Treppen oder an die Lupe am Einkaufswagen. Im digitalen Umfeld geht es darum, Inhalte und Funktionalitäten für alle Menschen bestmöglich verfügbar zu machen, unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen. Dazu zählen barrierefreie Websites, Apps, Newsletter und PDF-Dokumente.

Konkret geht es zum Beispiel um die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, die Verwendung von Untertiteln in Videos oder die Navigation einer Website, die auch ohne Maus bedient werden kann.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Benutzer, unabhängig von seinen Fähigkeiten, das Internet uneingeschränkt nutzen kann. Dies führt nicht nur zu mehr Inklusion, sondern auch zu einer besseren Benutzererfahrung für alle.

Mann mit Sehbehinderung am iPad

Was unsere Kunden sagen:

"Hier bündeln sich Erfahrungen, Kompetenzen und Zuverlässigkeit auf hohem Niveau. Das Redesign ist top und wir sind gewappnet für 2025."
Peter Panzer
L+P Immobilienbewertungs GmbH
"Mit viel Ruhe, Konzentration und Überlegtheit seid Ihr die Aufgabenstellung angegangen und habt neben der Erstellung der Site auch alle intern wie extern genutzten PDF-Dateien überarbeitet."
Heinz Honig
L+P Immobilienbewertungs GmbH

Wie geht es weiter?

Unsere Digital-Experten sind fit für das Thema. Wir teilen unser Wissen mit Ihnen und begleiten Sie gerne im Prozess.

1
Kostenlose Erstberatung in 30 Minuten
Wir holen Sie ab, bevor Kosten anfallen. In einem 30-minütigen Intro-Call sichten wir gemeinsam Ihre Situation und können danach grob einschätzen, wo Sie stehen.
2
Quick-Check
In diesem Schritt machen wir einen Quick-Check Ihrer digitalen Touchpoints. Das Ergebnis sind direkte Handlungsempfehlungen, verbunden mit einer Projekt- und Kostenplanung.
3
Detailanalyse
Dies ist der Deep Dive. Wir gehen tief in die Analyse und schauen uns jede Website, jede Unterseite, jedes PDF, jede App etc. an, dokumentieren und sprechen Empfehlungen aus.
4
Handlungsempfehlung
Die validen, ausführlichen Handlungsempfehlungen sprechen wir mit Ihnen durch, erklären, bewerten und priorisieren sie.
5
Umsetzung
Gerne sind wir Ihr Partner in der Umsetzung Ihres barrierefreien Auftritts. Unsere hauseigenen Expertenteams machen Ihren digitalen Content barrierefrei.
Alexander Müller

Alexander Müller

Unitleitung
ORT Studios München

Fon +49 (0) 89 330086-14
alexander.mueller@ort-online.net

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen digitale Angebote gleichberechtigt und uneingeschränkt nutzen können - unabhängig von ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten.

Digitale Angebote sind vielfältig und umfassen Websites, mobile Apps, stationäre Terminals, Smart-TVs, E-Books, interaktive Formulare, veröffentlichte PDF-Dokumente und vieles mehr.

Welche Kosten können auf Sie zukommen?

Der Aufwand für die Anpassung oder den Re-Launch von digitalem Content ist natürlich abhängig von der Ausgangslage. Diese müssen wir sichten und starten den Prozess deshalb stets mit einem Quick-Check, um den individuellen Handlungsbedarf abzuleiten und Kosten zu ermitteln. Den Quick-Check bieten wir Ihnen pauschal für 1.650 € an, bei anschließender Beauftragung wird dies natürlich angerechnet. Auf geht’s!

Geraten Sie nicht in den Konflikt:
Digitaler Content, der nicht barrierefrei ist, kann ab Mitte 2025 als Ordnungswidrigkeit eingestuft und entsprechend geahndet werden. Je nach Fall können dies Bußgelder von bis zu 100.000 € verhängt werden.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann und für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Stichtag für das Gesetz ist der 28. Juni 2025. Produkte an Endverbraucher, die nach diesem Datum in den Verkehr gebracht werden und Dienstleistungen, welche nach diesem Datum erbracht werden, müssen barrierefrei sein.

Beispiele für Produkte, die dem BFSG unterliegen, sind unter anderem Computer, Tablets und mobile Smartphones, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Reader, Automaten (u. a. Geld- und Ticketautomaten) sowie Router.

Zu den Dienstleistungen zählen neben dem Personenverkehr vor allem Telefon- und Messenger-Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Viele Websites fallen mit ihren Angeboten ebenfalls unter diese Kategorie, insbesondere natürlich Webshops, abe auch Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken.

Kleinstunternehmen, welche Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.

Unternehmen haben u.U. auch die Möglichkeit sich darauf zu berufen, dass die Einhaltung zu einer unverhältnismäßigen Belastung führt.

Was ist eine barrierefreie Webseite?
Eine barrierefreie Webseite ist so gestaltet, dass sie von allen Nutzern, einschliesslich Menschen mit Behinderungen, problemlos genutzt werden kann. Dies umfasst unter anderem die Anpassung von Schriftgrößen, Kontrasten und die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder. Außerdem müssen Inhalte hinsichtlich Hörbehinderung oder kognitiver Einschränkungen angepasst bzw. ergänzt werden. Barrierefreiheit im Internet ist durch Standards, wie die Content Accessibility Guidelines (WCAG) geregelt, die international als Leitlinie für barrierefreies Webdesign gelten.
Wie mache ich ein PDF-Dokument barrierefrei?
Am besten ist es, die Barrierefreiheit bereits im Quelldokument zu berücksichtigen und dieses dann in ein barrierefreies PDF-Format zu exportieren. Dabei werden Metadaten generiert, Tags für Inhaltselemente gesetzt und Alternativtexte für Bilder eingebunden.
Welche Vorteile hat ein barrierefreies PDF für den Herausgeber?
Ein barrierefrei optimiertes PDF-Dokument, z.B. ein Formular oder AGBs, …
  • erfüllt die gesetzlichen Vorgaben
  • steigert die Reichweite durch bessere Zugänglichkeit
  • verbessert die Suchmaschinen-Optimierung durch Metadaten
  • erhöht die Nutzerfreundlichkeit für alle
Welche Standards gelten für barrierefreie Dokumente?
Zu den wichtigsten Standards gehören die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Deutschland. Für barrierefreie PDFs ist der PDF/UA-1 Standard relevant.
Was passiert, wenn ich meiner Pflicht zu einem barrierefreien Online-Auftritt nicht nachkomme?

Wenn eine Marktüberwachungsbehörde feststellt, dass Ihr Online-Auftritt nicht barrierefrei ist, werden Sie zunächst aufgefordert, die Barrierefreiheit (wieder-) herzustellen. Falls Sie mehrere dieser Aufforderungen ignorieren, kann die Behörde bis zur Erfüllung die Einstellung Ihres elektronischen Geschäftsverkehrs anordnen. Zudem können Bußgelder von mehreren tausend Euro erhoben werden.
Eine Marktüberwachungsbehörde kann von sich aus aktiv werden, aber auch durch Verbraucher*innen oder Verbände zum Handeln aufgefordert werden.

Alexander Müller
Alexander Müller
Alex ist schon seit 2018 tief in das Thema “digitale Barrierefreiheit“ eingestiegen. Er leitet unseren Standort in München und seine tägliche Motivation sind Familie und Freunde, die direkt von Einschränkungen betroffen sind und so jeden Tag persönlich von digitaler Inklusion profitieren.
Daniel Novak
Daniel Novak
Daniel leitet unsere Unit in Frankfurt, die einen Großteil der digitalen Projekte für die Kunden der ORT Family umsetzt. Er ist nicht nur diplomierter Physiker, sondern auch ein Experte, wenn es um die Konzeption und Umsetzung komplexer Digital-Projekte geht.
Michael Kappler
Michael Kappler
Michael ist Senior Keyaccounter und Projektmanager für die digitalen Projekte unserer Kunden. Prozessual und inhaltlich trägt er mit seiner langjährigen Erfahrung dazu bei, Kundenprojekte erfolgreich bei der Umsetzung und dem Going-live zu begleiten.
Alexander Engelen-1
Alexander Engelen
Alexander ist Senior Projektleiter in der ORT Interactive am Standort Krefeld und kümmert sich um die Realisierung und das Projektmanagement von (immer mehr barrierefreien) Web- und App-Projekten.

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Vereinbaren Sie gerne Ihre kostenlose 30-minütige Erstberatung für mehr Informationen und zur Vorbereitung des Quick-Checks. Der erste Schritt, um bis zum 28. Juni 2025 auf der "sicheren Seite" zu sein.